Förderung

Die Edda Worminghaus Stiftung nutzt die Erträge aus dem Stiftungsvermögen sowie die zugegangenen Spenden zur Förderung gemeinnütziger Projekte. Gemeinnützige Organisationen haben die Möglichkeit, sich auf eine Förderung zu bewerben.

Was wird gefördert?

Die Edda Worminghaus Stiftung fördert Vorhaben, die mit den Satzungszwecken der Stiftung übereinstimmen. Eine Förderung ist möglich bei Projekten, Initiativen, Aktionen und Veranstaltungen

  • des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege,
  • des Wohlfahrtswesens,
  • des bürgerlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke,
  • von Wissenschaft und Forschung.
Wer kann sich bewerben?

Förderanträge können durch alle steuerlich als gemeinnützig anerkannten Organisationen mit Sitz in Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein eingereicht werden.

Privatpersonen können als AntragstellerInnen nicht berücksichtigt werden.

Bis wann kann ich mich bewerben?
Nächste Bewerbungsfrist 15. September 2025
Wie bewerbe ich mich?
  1. Antragsformular herunterladen und ausfüllen

    Das Antragsformular erhalten Sie hier zum Download.

    Formular herunterladen

  2. Antrag absenden

    Bitte senden Sie das Antragsformular mit dem Betreff „Förderantrag” bis zur Bewerbungsfrist an die E-Mail-Adresse antrag@edda-worminghaus-stiftung.org. Den Eingang Ihrer Bewerbung bestätigen wir Ihnen zeitnah.

  3. Rückmeldung abwarten

    Wir bearbeiten alle Anträge innerhalb von 12 Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist. Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von Nachfragen zum Stand der Bearbeitung ab.